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Vier Fragen zum Lebenspartnerschaftsgesetz

1) Eingetragene Lebenspartnerschaft - eine überflüssige oder eine überfällige Einrichtung?

2) Eingetragene Lebenspartnerschaft - Privilegienpaket oder Stückwerk?

3) Eingetragene Lebenspartnerschaft - stürzt oder stützt sie das Leitbild Ehe?

4) Eingetragene Lebenspartnerschaft - schwarze Liste oder Persilschein?

1) Eingetragene Lebenspartnerschaft - eine überflüssige oder eine überfällige Einrichtung?

"Eingetragene Lebenspartnerschaft", "Verpartnerung", "Registrierung nach dem LPartG" - für diese sperrigen juristischen Begriffe hatte der Volksmund schon im Vorfeld längst den Begriff "Homo-Ehe" geprägt. Und doch gab es genügend ungläubige Stimmen, die erstaunt fragten: "Heiraten - ja, wollen die das denn überhaupt?" Hatte man nicht eher so ein Bild von entweder hippen, lifegestylten oder lichtscheuverhuschten Schwulen, die sich lieber in Saunas und auf Parkplätzen tummelten und von einer anonymen Bekanntschaft zur nächsten flatterten? Oder von militant frauenbewegten Lesben, die einfach alles wollten — aber ganz sicher nicht in den Hafen einer bürgerlichen Existenz einlaufen? Wozu also bitte schön ein Lebenspartnerschaftsgesetz?

Tatsächlich bemühten sich gerade konservative christliche Institutionen unermüdlich darum darzulegen, warum dieses Gesetz ohnehin keiner wolle, und die, für die es gedacht sei, am allerwenigsten (so z.B. in den von "Wüstenstrom" veröffentlichten "8 Thesen zum Lebenspartnerschaftsgesetz"). Immer wieder wurden dabei Zahlen angeführt, die entweder beweisen sollten, dass homosexuelle Partnerschaften ohnehin nicht von langer Dauer wären, oder dass in Nachbarländern, wo bereits eine Partnerschaftsregelung existiert, diese nur zu geringem Prozentsatz in Anspruch genommen wird (meist zwischen 0,6 und 1,9 % der geschlossenen Ehen). Gerne wird auch darauf hingewiesen (leider meist ohne Quellenangaben), dass ein Großteil der in solchen Ländern geschlossenen Partnerschaften schon wieder geschieden sei. Ich erlaube mir freilich, daran zu zweifeln. Oder vielleicht sollte ich als Kontrast einfach das Statistische Bundesamt sprechen lassen, das uns für 2002 die Zahl heterosexueller Eheschließungen mit 391.963 - und die der Ehescheidungen mit 204.214 benennt?

Dauerhafte Bindungswilligkeit hat eben in unserer Gesellschaft generell keine Hochkonjunktur. Mutet es da nicht ausgesprochen seltsam an, dass ausgerechnet aus der "Schmuddelecke" der Ruf nach einer verantwortlich gelebten Partnerbindung kam?! Viele homosexuell Liebende wollen einfach raus aus der Exotenecke von Rotlicht, Zwielicht oder auch Rampenlicht. Sie möchten als letztlich ganz normale Bürger und Bürgerinnen wahr genommen werden, die Beziehungen genauso ernst nehmen können wie alle anderen Menschen auch.

Hierfür hat das Lebenspartnerschaftsgesetz meines Erachtens einen ganz entscheidenden Wert, selbst für diejenigen, die es gar nicht in Anspruch nehmen. Die Tatsache allein, dass ein rechtliches Institut für homosexuelle Partnerschaften überhaupt existiert, bedeutet einen wichtigen Schritt gesellschaftlicher Aufwertung und Legitimierung. Bis homosexuelle Partnerschaften zur Selbstverständlichkeit geworden sind, wird für Betroffene und Nichtbetroffene sicher noch einige Zeit vergehen. Aber ein Fundament ist gelegt. Wer fortan öffentlich dazu steht, in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung zu leben, hat für eine solche Lebensform den Gesetzgeber hinter sich, ob er nun "eingetragen" ist oder nicht. Dies sollte man bei aller Kritik an der jetzigen Form des Gesetzes nicht vergessen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat nicht nur die notwendige Umformulierung zahlreicher gesetzlicher Regelungen angestrengt, wie seine Gegner immer wieder süffisant bemerkten. Es hat unsere Kirchenlandschaft erheblich "aufgemischt" und Positionierungen herbeigeführt, die längst fällig waren. In der katholischen Kirche leider zur Zementierung der Ablehnung: eingetragene Lebenspartner dürfen nach dem Willen der Bischofskonferenz in katholischen Einrichtungen (inclusive Krankenhäusern, caritativen Einrichtungen, etc.) nicht mehr tätig sein. Sie sollen entlassen oder gar nicht erst eingestellt werden — während ein unverbindliches Doppelleben häufig sehenden Auges, aber stillschweigend geduldet wird... Ähnlich sieht es im evangelikalen Bereich aus. Manche evangelische Synoden hingegen haben sich entschlossen, solchen Paaren auch einen kirchlichen Segen anzubieten.

Ist die Zahl der Bindungswilligen tatsächlich so gering? Haben nicht die Bilder schlangestehender homosexueller Paare vor US-amerikanischen Rathäusern, die sich in einigen Städten nur für wenige Wochen geöffnet hatten, eine ganz andere Sprache gesprochen? Hat es jemals sonst einen solchen "Heiratsboom" gegeben, wo in kürzester Zeit im Mehrschichtbetrieb Tausende von Paaren getraut wurden?!

Auch im bedächtigeren Deutschland dürfte die Zahl so klein nun wieder nicht sein, wenn auch genauere Angaben bereits daran scheitern, dass die Zuständigkeit der Behörden für die Eintragung der Lebenspartnerschaft bereits von Landesbezirk zu Landesbezirk wechselt und vollständige Statistiken für ganz Deutschland nicht vorliegen. Immerhin hatten sich bis Ende 2003 allein in Berlin seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 1140 Paare das Ja-Wort gegeben1, in Schleswig-Holstein waren es 431, in Rheinland-Pfalz innerhalb des ersten Jahres 219 Paare (Zahlen nach den Veröffentlichungen des LSVD (2).

Hierbei dürften die Zahlen nicht zu einem unerheblichen Teil davon beeinflusst sein, wie die einzelnen Länder die behördliche Regelung handhaben. Und da tun sich insbesondere die Länder, die ursprünglich Klage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz vor dem Verfassungsgericht eingelegt hatten, mit der sinnvollen Delegation auf die Standesämter schwer. In Bayern mußten Partnerschaftswillige letztlich doch zum Notar. In Thüringen gab es zunächst nur eine einzige zentrale Stelle in Weimar — zynischerweise das ehemalige Nazi-Gau-Forum. Auf diese Weise kann man sich natürlich die Voraussetzungen für die Behauptung, nur wenige wollten die Lebenspartnerschaft überhaupt in Anspruch nehmen, selber schaffen... Auch in vorwiegend katholischen Gegenden macht es die vehemente Ablehnung homosexueller Partnerschaften aus Rom nicht gerade einfacher, den öffentlichen Schritt zueinander zu tun.

Nein, bis zu einer Selbstverständlichkeit ist es wohl noch weit. Von daher sind vorschnelle Schlüsse, ob die Zahl tatsächlich abgeschlossener Partnerschaften nun eher Desinteresse oder vielmehr hohen Bedarf widerspiegeln, nicht angebracht. Das Institut Lebenspartnerschaft ist vielleicht nicht das Ziel jedes homosexuellen Paares, teils vielleicht in seiner jetzigen Form auch noch nicht. Aber es ist ein elementarer Schritt auf dem Weg zu Akzeptanz und Normalität in unserer Gesellschaft. Etwas, was dauerhafte Beziehungen als Lebensraum so dringend brauchen.

2) Eingetragene Lebenspartnerschaft — Privilegienpaket oder Stückwerk?

Gerne beschwören Gegner der Homosexualität das Vokabular der "Vergünstigungen für Schwule" und der "Benachteiligung" von Ehe und Familie oder anders gearteten Solidargemeinschaften.

Damit wird der Eindruck erweckt, das Lebenspartnerschaftsgesetz stelle homosexuelle Partnerschaften besser als das Ehegesetz die Familie. Das Gegenteil ist der Fall! Paradoxerweise gehört mehr Idealismus dazu, eine Lebenspartnerschaft einzugehen als eine Ehe. Wo immer der Gesetzgeber einen Ehepartner finanziell belangt (z.B. bei der Berechnung der Sozialhilfe), tut er dies auch beim Eingetragenen Lebenspartner. Wo er Ehepaaren steuerliche oder organisatorische Erleichterungen anbietet, tut er das bisher bei Eingetragenen Lebenspartnern keineswegs selbstverständlich. Angleichungen wie z.B. beim Ortszuschlag für Angestellte werden erst nachträglich auf dem Rechtsweg erkämpft. Das Lebenspartnerschaftsgesetz beinhaltet das gemeinsame Namensrecht, Erbschafts- und Mietrechtsfragen, das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht und das Auskunftsrecht im Krankenhaus. Eine gemeinsame steuerliche Veranlagung ist ausgespart, gemeinsame Adoption als Paar nicht möglich und für ein gemeinsam erzogenes Kind bekommt der nicht blutsverwandte/nicht adoptierende Partner nur ein "kleines Sorgerecht", das sich auf vordergründige Alltagsfragen bezieht, juristisch bleibt er nach wie vor eine Art Unperson.

Von "Privilegien" für Homosexuelle kann also ganz gewiss keine Rede sein. Auch der Vorwurf der "Benachteiligung nichtsexueller Solidargemeinschaften" (z.B. zusammen lebende Geschwister, Wohngemeinschaften), den selbst ausgebildete Juristen wie der ehemalige Verfassungsrichter Kirchhof3 konstruieren, hält keiner sachlichen Überprüfung stand. Denn die im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelten Lebensfragen bestehen entweder z.B. bei Verwandtschaft automatisch: jedes Geschwister bekommt in einem Krankenhaus eine Auskunft oder kann erben. Oder sie sind für die Beteiligten von eher untergeordneterem Interesse: wer möchte mit einem Wohngemeinschaftspartner den selben Namen annehmen, oder möchte womöglich erst heiraten dürfen, wenn er ein Trennungsjahr von dem WG-Genossen nebst Scheidungsprozedur durchgestanden hat?! (Denn eine Scheidung vom Lebenspartner ist formaljuristisch keinen Deut einfacher als bei heterosexuellen Paaren.)

Von daher gibt es genügend homosexuelle Kritiker, die im Lebenspartnerschaftsgesetz alles andere als ein Privilegienpaket, sondern eher eine Mogelpackung sehen, die nach wie vor eine krasse Benachteiligung gegenüber herkömmlichen Ehen bedeutet. So polarisiert möchte ich das nicht vertreten. Keine Gesellschaft lässt sich über Nacht verändern. Wo immer auf dieser Welt Unrecht und Ungerechtigkeiten abgeschafft wurden, hat dies längere Zeit und mehrere Schritte in Anspruch genommen. Ich möchte nicht falsch verstanden werden — aber zumindest vorübergehend finde ich persönlich diese unvollkommene Lösung sogar geradezu gut. Denn genau jene Privilegienargumentation wird so durch die Realität als die übelwollende Propaganda entlarvt, die sie ist. Tausende von geschlossenen Lebenspartnerschaften belegen, dass es keine Steuervergünstigung ist, die diese Paare zusammenführte, sondern der Wille zum gemeinsamen Leben aus Liebe.

3) Eingetragene Lebenspartnerschaft — stürzt oder stützt sie das Leitbild Ehe?

"Das [Lebenspartnerschafts-] Gesetz verändert das Gesicht unserer Gesellschaft..."

Wussten Sie schon, dass mit dem Gesetz der Schutz der Ehe ausgehöhlt wird? Wussten Sie, dass mit dem Gesetz der Generationenvertrag in unserer Gesellschaft aufgekündigt wird?" — so der Ton in den oben erwähnten "8 Thesen zum Lebenspartnerschaftsgesetz". Andere konservativ-christliche Veröffentlichungen sehen in der Eingetragenen Lebenspartnerschaft den typischen Ausdruck unserer "Spaßgesellschaft", der ehemalige Fuldaer Erzbischof Dyba beklagte die Bevorzugung "unfruchtbarer Lebensentwürfe" (4.)

Als "Beweis" für den drohenden Verfall herangezogen werden dann möglichst erschreckend klingende Aussagen homosexueller Aktivisten, die explizit christliche Werte umkrempeln und das überholte Modell Ehe unterlaufen wollen5. Aber - sollte man jedem moslemischen Mitbürger unterstellen, dass er unsere Gesellschaft "durchzuislamisieren" beabsichtige, nur weil diverse Mullahs dies propagieren? Oder womöglich alle Christen für demokratiefeindlich erklären, weil einige dafür plädieren, sich den Bundestagswahlen zu verweigern, etc., etc.?

Allen jenen Vorwürfen gemeinsam ist die Angst um das Modell Ehe. Diese Angst ist ja durchaus berechtigt! Die Gefahr droht aber nun gerade nicht von Seiten eines Gesetzes, dass Homosexuellen ein eheähnliches Rechtsinstitut eröffnet, sondern von der allgemeinen Tendenz zur Unverbindlichkeit, mit der Beziehungen heute gelebt werden. Die Lebenspartnerschaft ist keine "schnelle Nummer vorm Standesamt", sondern eine partnerschaftliche Verbindlich- keitserklärung, die Übernahme der potentiell lebenslangen Verantwortung für den anderen. Es sei noch einmal daran erinnert: In allen Verpflichtungen hat das Lebenspartnerschaftsmodell die Vorgabe der heterosexuellen Ehe übernommen. Ein homosexuell Liebender wird sich also sehr wohl überlegen, mit wem er diese Verbindlichkeit eingehen möchte. Und dass ein Heterosexueller einfach mal "just for fun" eine Lebenspartnerschaft ausprobieren möchte, ist wohl die allerunwahrscheinlichste Folge.

Die "Homosexualisierung der Gesellschaft" bis hin zu Verhältnissen "wie im alten Rom", die konservative Kräfte so befürchten, wird wohl kaum durch ein Lebenspartnerschaftsgesetz hervorzurufen sein. Mit Sicherheit waren die liberalen sexuellen Verhältnisse, die man dem antiken Griechenland nachsagt, nicht durch die Konstitution eines verbindlichen Partnerschaftsmodells für Homosexuelle entstanden!

Das Lebenspartnerschaftsgesetz hält dem Modell "Lebensverbindliche Partnerschaft" so sehr die Stange, dass es solchen, die freie Beziehungen bevorzugen (und solche gibt es im homo- wie im heterosexuellen Lager), ja schon ein Ärgernis bereitet. Woher sollte da die Gefährdung der Ehe kommen? Heterosexuelle Partnerschaftsmodelle werden immer die Mehrheit bleiben, homosexuelle immer die Minderheit. Dass man der homosexuellen Minderheit eine Rechtsform der Verbindlichkeit anbietet, nimmt der Ehe rein gar nichts weg. Sie stellt im Grunde nichts anderes dar, als eine Ausnahmeregelung für solche, die durch die Ehegesetze nicht erfasst werden können. Solche Ausnahmeregelungen in verschiedenen Fragen gibt es in jedem Gesetzeswerk (übrigens auch explizit im mosaischen Gesetz!), ohne dass irgend jemand hierdurch die Ursprungsgesetze gefährdet sähe.

Das Klischee, zwei gutverdienende, kinderlose Schwule würden in Saus und Braus leben und sich später die Rente von den Kindern der benachteiligten Familien auszahlen lassen, wird hierbei allzu gern beschworen. Die Realität spiegelt dies nicht unbedingt wider. Nicht nur, dass viele Homosexuelle in den sogenannten "sozialen" — und bekanntermaßen auch keineswegs so üppig entlohnten — Berufen arbeiten, ohne die unsere Gesellschaft nicht denkbar wäre. Die Zahl der gleichgeschlechtlichen Paare mit Kindern sollte nicht unterschätzt werden.

Der Mikrozensus der Familienwissenschaftlichen Forschungsstelle im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg6 kam für 2001 auf ca. 50000 sich offen als gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften bekennende Paare. (Unberücksichtigt blieb hierbei die Dunkelziffer heimlicher Paare, immerhin vermutete man bis zu insgesamt 150000). Bei jedem sechsten dieser Paare lebten Kinder (alleinerziehende Homosexuelle wurden nicht erfasst). Dies reicht natürlich nicht an die Verhältnisse bei Ehepaaren heran (immerhin war es hier aber auch nur jedes dritte Paar). Angesichts dessen, dass Kinder eben keine "natürliche" Folge einer homosexuellen Beziehung sind, und dass homosexuelle Elternpaare kein gemeinsames Sorgerecht haben und nicht gemeinsam adoptieren können, scheinen mir diese Zahlen jedoch bemerkenswert.

Der Wille zum Kind bei Homosexuellen wird gerade von konservativen Christen unterschätzt. Oder panisch gefürchtet, denn zahlreich sind auch die Veröffentlichungen, die behaupten, Kinder in solchen Verbindungen müssten schwere seelische Schäden nehmen (valide Studien, die dies beweisen würden, fehlen!). Mir scheint, die Wirklichkeit lässt die prophezeiten Szenarios einfach mit recht unspektakulären Verhältnissen hinter sich...

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass eine Gesetzgebung, die sich selber so sehr am "Leitbild Ehe" orientiert hat wie das Lebenspartnerschaftsgesetz, nun als Inbegriff der Gefährdung dieses Leitbilds herhalten muß. Ich persönlich habe auch nicht den Eindruck, dass für die Öffentlichkeit dieses Signal davon ausgeht. Ich versuche mir gerade, folgende, genau umgekehrt formulierte Zeilen in einem evangelikalen Organ vorzustellen: "Offenbar ist die Ehe ein solches partnerschaftliches Erfolgsprogramm, dass selbst Homosexuelle, die wir allgemein für die namhaftesten Verfechter freier Beziehungen hielten, sich dafür eingesetzt haben, ein ähnliches Modell für sich zu schaffen. Heterosexuelle, lasst euch dadurch ermutigen — Verbindlichkeit, Verantwortung und Treue lohnen sich!" Zum Lachen — Warum eigentlich?

4) Eingetragene Lebenspartnerschaft — schwarze Liste oder Persilschein?

Nun gibt es manche, denen hier tatsächlich das Lachen vergeht. Solche, denen an "bürgerlichen Lebensformen" nichts liegt. Und erst recht solche, denen diese Bürgerlichkeit das Leben zu nehmen drohte.

Nicht wenigen Schwulen, die noch zu Zeiten des berüchtigten § 175 StGB oder sogar noch in der Angst vor den Nazi-KZ's gelebt haben, läuft bei dem Wort "Eingetragene Lebenspartnerschaft" ein Schauer den Rücken herunter. Viele bleiben skeptisch, ob der Rückgang der Diskriminierung Homosexuelle andauern oder wieder in Repressalien umschlagen wird. Dann sind die "Eingetragenen" natürlich die ersten, die ohne jede Mühe erfasst werden können, ja - die sich freiwillig selbst auf die Abschussliste gesetzt haben.

Zu lange hat die bürgerliche Gesellschaft Homosexuelle vor die Tür gesetzt, als dass nicht für viele jedes Bedürfnis geschwunden wäre, sich an die Regeln konservativer Moral noch halten zu sollen. Gerade in den Verbänden, die sich für die Rechte von Schwulen und Lesben einsetzen, haben viele eher ihre Heimat in gesellschaftspolitischen Richtungen, die auch sexualliberale Auffassungen vertreten. Von daher gibt es genügend Gegner des Lebenspartnerschaftsgesetzes unter Homosexuellen selbst. Aber es sind schließlich auch nicht alle Heterosexuellen von der Sinnhaftigkeit der Ehe überzeugt.

Interessant ist für mich eigentlich die Frage: Wird die Eingetragene Lebenspartnerschaft womöglich — wie es liberale Kräfte fürchten — tatsächlich einmal zum Kriterium "guter Schwuler / schlechter Schwuler" dienen? Werden die konservativ-christlichen Gruppen, die jetzt in der Lebenspartnerschaft den Untergang des Abendlandes sehen, womöglich irgendwann auch umschwenken? Nicht so selten sind die moralisch-theologischen Auffassungen der Christen ja gar nicht so unumstößlich, sondern formieren sich einfach nur 10-20 Jahre später als die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung. So hat man weithin zu Frauenordination oder Ehescheidung auch längst andere Ansichten als noch vor 15 Jahren.

Ist die heute bekämpfte Lebenspartnerschaft vielleicht für Homosexuelle die Eintrittskarte von morgen in die Gemeinde? Die evangelische Kirche hat hier in den meisten Bezirken, die eine Segnung anbieten, bereits die Analogie zur Ehe gezogen: Kirchlich trauen lassen können sich diejenigen, die standesamtlich geheiratet haben, kirchlich segnen lassen können sich diejenigen, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

Die Lebenspartnerschaft ist "ein weltlich Ding", eine staatliche Gesetzesregelung. Ihr eine geistlich qualifizierende Rolle zuzusprechen, ist von daher sicher problematisch. Verquer wird es gerade dort, wo katholische oder evangelikale Christen, die bei einem geistlich gebunden Arbeitgeber beschäftigt sind, sie gar nicht eingehen können, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Dennoch bin ich persönlich ein überzeugter Befürworter der Lebenspartnerschaft — weil ich ein überzeugter Befürworter der Ehe bin. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist in ihrer jetzigen Form unvollständig, und die Ehe war schon immer unvollkommen. Wie alles, was wir Menschen mit unserem Leben füllen müssen — und nicht erfüllen können. Keine Frage: Ehe (und auch Lebenspartnerschaft) lässt sich in ihrer negativen Form als hohles gesellschaftliches Gebilde führen, als sanktionierte Sklaverei oder als beiderseitiges Martyrium. Dennoch halte ich eine Beziehungsform, die dem Partner den dauerhaften Vertrauensund Vertrautheitsraum geben kann, die wirkliches Aufeinanderzugehn und Miteinandergehen erst möglich machen, für den idealen Ansatz — und nebenbei bemerkt auch für ein tiefes Grundbedürfnis des Menschen. Es ist auch nur normal und legitim, wenn Menschen dafür einen öffentlichrechtlichen Rahmen suchen, der die Zuordnung klarstellt. Sonst würden wir die Ehe nicht in irgendeiner Form zu jeder Epoche in quasi jeder Kultur dieser Erde finden.

Dieser Wunsch sollte aber keine Frage des Geschlechts, sondern nicht zuletzt eine Frage einer Liebe sein, die das ganze Leben des anderen meint. Und dies unterscheidet heterosexuelle und homosexuelle Beziehungen eben nicht. Dass die Ehe in all ihrer Menschlichkeit einen Segen von Gott empfangen hat, kann ich ihr neidlos zugestehen. Dies impliziert für mich freilich gerade keine Segensverweigerung Gottes an eine Lebenspartnerschaft. Die ganze Bibel ist viel zu voll von Geschichten, wo genau diejenigen, die außerhalb der gewohnten "Segenslinie" standen, Gottes Zuwendung erfuhren. Von daher halte ich den Schritt einiger evangelischer Kirchen für absolut konsequent, Lebenspartnerschaften diesen Segen auch zuzusprechen.

Fußnoten

1. Da zumindest ein Partner am Ort der Eintragung polizeilich gemeldet sein muß, dürfte dies nicht auf bloßen Heiratstourismus zurückzuführen sein.

2. http://www.lsvd.de/lpartg/index.html

3. 'Manches ist unerträglich.' : Interview mit Paul Kirchhof, idea-Spektrum 30/31 2002 S.16

4. 'Kult um die Homosexualität', http://www.hauszellengemeinde.de/zeitstromungen_nachtrag_iii_2.html

5. Vgl. Vonholdt, Christl: Die Dekonstruktion von Ehe und Familie (WeissesKreuz : Zeitschrift für Lebensfragen, IV 2002, S. 8-10

6. http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Elternschaft/s_985.html#familien

© 2004 Valeria Hinck

(Dies ist die Druckversion von: http://www.zwischenraum.net/2004-06-04.htm)